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Abbildung zeigt Geschäftsgebäude von Meine Bank mit Hochtaunus im Hintergrund

FAQs und Informationen zur Fusion 

20. - 23. November 2025

Einschränkungen durch technische Fusion

Ab 19.11. werden unsere Antragsstrecken für Girokonto, Tages- und Festgeld vorübergehend abgeschaltet. Ab 25.11. stehen Ihnen diese wieder zur Verfügung.

Während der technischen Umstellung zwischen dem 20. und 23. November 2025 kann es zu Einschränkungen bei Kartenzahlungen und Bargeldverfügungen kommen. Ab dem 21. November stehen OnlineBanking und die VR Banking App nicht zur Verfügung. Für Ihre erste Anmeldung ab dem 24.11.2025 in der VR Banking App bzw. im OnlineBanking benötigen Sie einmalig Ihren VR-NetKey oder Alias (ggf. durch Sie persönlich vergeben) und Ihre PIN. Wichtig: Eine Anmeldung per Face-ID, Fingerabdruck, oder weiteren Biometriedaten wird beim ERSTEN Login NICHT möglich sein.

Sollten Sie Ihren VR-NetKey oder Alias und/oder die dazu gehörende PIN nicht mehr wissen, kontaktieren Sie uns bitte zeitnah vorab. Ihre Pin können Sie hier selbstständig neu vergeben.

Wichtige Informationen für Kunden der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG

Ihr Partner vor Ort - Viel mehr als eine Bank!

Die Raiffeisenbank im Hochtaunus eG fusioniert mit der Volksbank Mittelhessen eG und wird Teil eines großen Mitgliedernetzwerkes. Die rechtliche Eintragung hierzu erfolgte am 1. Oktober 2025. Die neue Volksbank Mittelhessen eG übernimmt die genossenschaftlichen Aufgaben und das Engagement für die Region, um Ihnen als Lebensbegleiter bei wichtigen Entscheidungen zur Seite zu stehen.

Wir wollen unsere Kompetenzen und Stärken bündeln, so dass unsere Mitglieder und Kunden in Zukunft von den Innovationen, die in den Genossenschaften entwickelt wurden, profitieren können.

Die Mitglieder und Vertreter jeder Bank haben der Fusion mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Ein starkes Signal für eine gemeinsame Zukunft!

Durch die Fusion ist die Grundlage für eine Rückkehr zum traditionellen Genossenschaftsbanking im Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank im Hochtaunus gelegt. So wird die Bank unter anderem wieder mit Filialen präsent sein, geplant sind Eröffnungen in Oberursel und Wehrheim. Der Standort in Bad Homburg bleibt unverändert bestehen.

Neben den genossenschaftlichen Werten, die unser Handeln prägen, haben wir vieles gemeinsam: Während die Volksbank Mittelhessen eG mit einem dichten Filialnetz für innovative Beratungsangebote steht, die weit über das traditionelle Bankgeschäft hinaus gehen, verfügt die Raiffeisenbank im Hochtaunus mit „MEINE BANK“ über eine bundesweit eingeführte Marke mit attraktiven Online-Angeboten, die eine spannende Ergänzung zu den regionalen Angeboten der Volksbank Mittelhessen darstellt. Viele im Hochtaunus entwickelte und bereits erprobte Prozesse werden für den Ausbau der Online-Angebote genutzt werden, um die Kundenreise weiter zu verbessern.

Die Abbildung zeigt das Geschaeftsgebiet der Volksbank Mittelhessen eG

Karte Geschäftsgebiet (große Ansicht)

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Wir heißen Sie herzlich willkommen bei Ihrer Volksbank Mittelhessen eG!

Mit Eintragung in das Genossenschaftsregister wurde die Verschmelzung der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG mit der Volksbank Mittelhessen eG vollzogen. Sie können auch weiterhin auf eine kompetente Beratung, erstklassigen Service und attraktive Angebote rund um Ihre Finanzen vertrauen. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Fusion

1. Wo wird der Sitz der neuen Genossenschaft sein?

Der Sitz der firmierten Genossenschaft wird in Gießen sein. In Bad Homburg wird es weiterhin ein Privatkunden-Beratungscenter geben.

2. Wie wird die neue Bank heißen?

Die fusionierte Genossenschaftsbank wird unter dem Namen Volksbank Mittelhessen eG firmieren. Die Onlinebank MEINE BANK wird als eigenständiger Geschäftszweig weitergeführt.

3. Welches Geschäftsgebiet deckt die neue entstehende Genossenschaft ab?

Das Geschäftsgebiet erstreckt sich in nord-südlicher Richtung von Frankenberg bis Bad Homburg und von ost-westlicher Richtung vom thüringischen Gerstungen bis nach Bad Laasphe in Nordrhein-Westfalen.

Durch die Fusionen entsteht eine Genossenschaftsbank, die in 12 Landkreisen und 6 Kreisstädten tätig ist. 

4. Wann findet die Fusion statt?

Die rechtliche Fusion wird mit Eintragung rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgen. Die technische Fusion wird am Wochenende um den 22. November 2025 stattfinden.

Wichtige Informationen zu Ihren Bankaktivitäten

1. Ändern sich meine Zugangsdaten für das OnlineBanking & die VR Banking App?

Nein, an Ihren Zugangsdaten ändert sich nichts. 

2. Was muss ich für die technische Fusion beachten?

Ab 19.11. werden unsere Antragsstrecken für Girokonto, Tages- und Festgeld vorübergehend abgeschaltet. Ab 25.11. stehen Ihnen diese wieder zur Verfügung.

Während der technischen Umstellung zwischen dem 20. und 23. November 2025 kann es zu Einschränkungen bei Kartenzahlungen und Bargeldverfügungen kommen. Ab dem 21. November stehen OnlineBanking und die VR Banking App nicht zur Verfügung. Für Ihre erste Anmeldung ab dem 24.11.2025 in der VR Banking App bzw. im OnlineBanking benötigen Sie einmalig Ihren VR-NetKey oder Alias (ggf. durch Sie persönlich vergeben) und Ihre PIN. Wichtig: Eine Anmeldung per Face-ID, Fingerabdruck, oder weiteren Biometriedaten wird beim ERSTEN Login NICHT möglich sein.

Sollten Sie Ihren VR-NetKey oder Alias und/oder die dazu gehörende PIN nicht mehr wissen, kontaktieren Sie uns bitte zeitnah vorab. Ihre Pin können Sie hier selbstständig neu vergeben.

3. Wie kann ich die Konten in meinem Zahlungsverkehrsprogramm – Profi cash oder BankingManager – auf die neuen Kontonummern umstellen?

Konto und Karten

1. Ändert sich meine Kontonummer?

Ja, Ihre Kontonummer und die Bankleitzahl ändern sich. Daraus resultiert auch eine neue IBAN. Alle benötigten Informationen und die konkreten Handlungsschritte für Sie teilen wir Ihnen rechtzeitig in einem Schreiben im November mit. Ihre alte IBAN bleibt bis auf Weiteres gültig. Seien Sie versichert, dass wir Sie bei diesem Prozess begleiten und unterstützen.

2. Funktioniert meine Karte nach der Fusion?

Ja, die Karten mit der alten IBAN funktionieren auch nach der technischen Fusion. Damit Sie Ihre neue IBAN immer griffbereit haben, werden wir die Karten im Laufe des Jahres austauschen.

3. Ändern sich meine Konditionen?

Mit der bereits erfolgten Anpassung der Sonderbedingungen sowie des neuen Preis- und Leistungsverzeichnisses vom 10.07.2025 ergeben sich keine weiteren Änderungen. Sollten sich in Zukunft Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich umgehend und umfassend darüber informieren.

4. Ändert sich mein Kontomodell bei MEINE BANK?

Nein, auch nach der Fusion läuft Ihr OnlineOnly-Konto bei MEINE BANK ohne Kontoführungsgebühr weiter wie bisher.

5. Bis wann sind Kartenbestellungen und Änderungen möglich? Wie kann ich meine Karte sperren?

Ab dem 7. November 2025 können Sie keine Girokarten, Kreditkarten oder Ersatzkarten bestellen oder Änderungen vornehmen. Diese Funktionen sind ab dem 25. November 2025 wieder verfügbar.

Für die Sperrung Ihrer Karten nutzen Sie bitte die folgende Kartensperrhotline. Bitte verwenden Sie nicht die Telefonnummer unseres Beratungscenters oder Ihr OnlineBanking.

Mitgliedschaft

1. Sind meine Anteile sicher?

Wir können Sie bzgl. der von Ihnen hinterlegten Anteile beruhigen: Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken genießen wir einen umfassenden Schutz. Damit sind Einlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus gesichert: Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung (1934) mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen ist, hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen aufgrund der Insolvenz einer Genossenschaftsbank erlitten. Auch hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

2. Ändern sich die Konditionen der Mitgliedschaft?

Bestehende Vereinbarungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Darüber hinaus gilt ab der Fusion die Satzung der Volksbank Mittelhessen. Bei der Volksbank Mittelhessen sind bis zu 2.500 Euro Zeichnungssumme möglich.

3. Welche Auswirkungen hat die Fusion auf die Mitgliedschaft?

Mitglieder der heutigen Raiffeisenbank im Hochtaunus werden automatisch gleichberechtigte Mitglieder der fusionierten Bank, also der Volksbank Mittelhessen. Die maximale Zeichnungssumme liegt gemäß Satzung bei 2.500 Euro.

4. Mein Mitgliedsguthaben bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus liegt über 2.500 Euro. Was passiert mit meinem Guthaben?

Die Differenz zu Ihrer aktuellen Zeichnungssumme wird unter Einhaltung der gesetzlichen 6-monatigen Wartefrist, also Anfang April 2026, unabhängig einer Kündigung automatisch ausgezahlt. Alle benötigten Informationen und die konkreten Handlungsschritte, teilen wir Ihnen rechtzeitig in einem Schreiben im November mit.

5. Gilt eine Kündigung von Genossenschaftsanteilen bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus auch für die übergehenden Anteile an die Volksbank Mittelhessen?

Ja, es ist die Vertreterversammlung der fusionierten Volksbank Mittelhessen, die mit der Feststellung des Jahresabschlusses die Voraussetzung schafft, dass fristgerecht per Ende 2025 gekündigte Genossenschaftsanteile beider Vorläuferinstitute unter Einhaltung satzungsmäßiger und aufsichtsrechtlicher Vorgaben ausgezahlt werden können. 

6. Wann erfolgt die Auszahlung ?

Üblicherweise finden Vertreterversammlung bei der Volksbank Mittelhessen im April statt. Die Auszahlung erfolgt dann kurze Zeit später. 

7. Wann können Mitglieder der Raiffeisenbank im Hochtaunus mit einer Auszahlung Ihrer fristgerecht zum Jahresende 2025 gekündigten Genossenschaftsanteile rechnen?

Fristgerecht gekündigte Genossenschaftsanteile werden nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 durch die Vertreterversammlung im Jahr 2026, unter Einhaltung des satzungsmäßig und aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Prozesses, ausgezahlt.

8. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für meine Mitgliedschaft?

Ein gesondertes Kündigungs- oder Austrittsrecht allein aufgrund der Fusion besteht nicht. Allerdings besteht gemäß § 90 Umwandlungsgesetz (UmwG) ein sogenanntes Ausschlagungsrecht.
Mitglieder der Raiffeisenbank im Hochtaunus können die Übernahme ihrer Mitgliedschaft bei der Volksbank Mittelhessen ausschlagen.
Das Ausschlagungsschreiben adressieren Sie bitte unverzüglich, schriftlich und unmissverständlich formuliert an die Volksbank Mittelhessen eG, Schiffenberger Weg 110, 35394 Gießen.
Wir empfehlen den Wortlaut: „Ich schlage hiermit die Übernahme meiner Mitgliedschaft und meiner Geschäftsanteile bei der Volksbank Mittelhessen im Rahmen der Verschmelzung aus.“

Die Ausschlagungserklärung muss folgende Angaben umfassen:

  • Vollständiger Name und Adresse
  • Geburtsdatum
  • Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
  • Angabe eines Kontos für die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens
  • Datum und Unterschrift

Anteile und Mitgliedschaften an der übernehmenden Volksbank Mittelhessen gelten als nicht erworben, wenn sie ausgeschlagen werden. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall nicht berechtigt sind, eine Dividende von der Volksbank Mittelhessen eG für das Geschäftsjahr 2025 zu erhalten.

Wichtig: Die Ausschlagung bezieht sich ausschließlich auf die Übernahme der Mitgliedschaft in Höhe von maximal 2.500 Euro, da dies der Höchstbetrag ist, den die Volksbank Mittelhessen für Mitgliedsanteile vorsieht. Höhere Anteile, die zuvor bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus erworben wurden, werden gemäß der gesetzlichen Frist ausgezahlt (siehe auch Punkt 3 + 4).

Dividende

1. Wird es für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende geben?

Nein. Die wirtschaftliche Situation der Bank lässt eine Dividendenzahlung nicht zu.

2. Sind bereits gekündigte Anteile an der Raiffeisenbank, die in Anteile der Volksbank in diesem Jahr umgewandelt werden, im kommenden Jahr dividendenberechtigt?

Durch eine Kündigung zum 31.12.2025 sind Sie durch die Fusion Mitglied der Volksbank Mittelhessen geworden und damit für das Geschäftsjahr dort dividendenberechtigt, sofern die Vertreterversammlung der fusionierten Bank im Jahr 2026 eine Dividende beschließt. Details regelt der Verschmelzungsvertrag. Der Dividendenanspruch besteht nur für die bei der Volksbank Mittelhessen gewährten Mitgliedschaften und die bei der Volksbank Mittelhessen gewährten Anteile, d.h. maximal nur für Geschäftsguthaben bis zu 2.500 Euro.

3. Aufgrund der Verzögerungen bei der Jahresabschlussprüfung wird das Auseinandersetzungsguthaben verspätet ausgezahlt. Habe ich Anspruch auf eine Verzinsung?

Nein. Eine Verzinsung über den Bilanzstichtag hinaus ist - wie auch in § 73 Abs. 3 Satz 2 GenG vorgesehen - nicht geschuldet. Auch Verzugszinsen entstehen nicht, da keine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt und die Auszahlung terminlich korrekt im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt ist.

4. Wie hoch ist die Dividende bei der Volksbank Mittelhessen eG?

Über die Höhe der Dividende entscheidet die Vertreterversammlung der Volksbank Mittelhessen eG im Frühjahr 2026. Auf der Mitgliederseite des Instituts erhalten Sie eine Übersicht über die Dividendenzahlungen der vergangenen 10 Jahre.

Hinweis: Schutz vor Betrugsmaschen

In Zeiten von Fusionen und Übernahmen möchten wir Sie auf mögliche Betrugsmaschen aufmerksam machen. Betrüger nutzen solche Veränderungen, um Kunden auszutricksen.

Achten Sie auf folgende Risiken:

  • Phishing-Versuche: Seien Sie vorsichtig bei verdächtigen E-Mails, die nach sensiblen Informationen fragen, z.B. nach Ihren Zugangsdaten oder Adressdaten.
  • Identitätsdiebstahl: Geben Sie keine persönlichen Daten an Personen weiter, die sich als Mitarbeiter Ihrer Bank ausgeben.
     

Schutzmaßnahmen:

  • Informieren Sie sich über aktuelle Betrugsmaschen.
  • Nutzen Sie sichere Kommunikationskanäle und Telefonnummern von der Webseite Ihrer Bank.
  • Melden Sie verdächtige E-Mails oder Anrufe umgehend.

Ihre Wachsamkeit hilft, Betrugsversuche zu verhindern. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!