Zum OnlineBanking
Personen mit Wunderkerzen in der Hand und feiern Silvester

Wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Nach einem ereignisreichen Jahr 2025 blicken wir gespannt auf das gerade gestartete Jahr 2026. Die genauen Ereignisse und Entwicklungen, die uns in 2026 erwarten, sind noch ungewiss. Dennoch steht einiges bereits fest.

Aus diesem Grund präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps, um auch in der turbulenten Zeit zwischen den Jahren und den Jahresanfang stets den Überblick zu behalten.

Neue Girocard aktivieren

Neue girocard erhalten?

Sollten Sie eine neue girocard von uns erhalten haben, weil Ihre alte girocard Ende des Jahres abläuft, bitten wir Sie ab sofort Ihre neue girocard zu nutzen. Ihre alte girocard wird automatisch zum 01.01.2026 ungültig.

Einfach Ihre girocard mit PIN-Eingabe an einem Geldautomaten nutzen oder beim Einkaufen mit der neuen Karte die PIN eingeben.

Unser Tipp: Sie nutzen noch einen TAN-Generator? Stellen Sie alternativ kostenfrei auf das moderne TAN-App-Verfahren SecureGo plus um.

Mehr Informationen zu SecureGo plus

Information zum Jahreswechsel

Ist Ihre Adresse noch aktuell?

Gerade am Jahresanfang erhalten Sie viele wichtige Unterlagen und Dokumente von uns per Post. Überprüfen Sie deshalb vorher, ob Ihre hinterlegte Adresse noch aktuell ist. So vermeiden Sie Postrückläufer und Verzögerungen.

Ihre Adresse können Sie ganz einfach im Online-Banking einsehen und ggf. direkt ändern.

Zu weiteren Informationen

Edelmetalle

Bei der Bestellung von Edelmetallen gilt es verschiedene Termine zum Jahreswechsel im Blick zu haben:

  • Letzter Handelstag 2025 ist Dienstag, der 29.12.2025 bis 13:00 Uhr.
  • Online-Bestellung mit Lieferung vor Weihnachten
    Eine Online-Bestellung vor Weihnachten und unter 5.000 Euro ist bis zum 19.12.2025 möglich.
  • Online-Bestellung mit Lieferung vor dem Jahreswechsel
    Eine Online-Bestellung vor dem Jahreswechsel und unter 5.000 Euro ist bis zum 29.12.2025 möglich.

    Bei Bestellungen von höheren Beträgen gelten unter Umständen bestimmte Uhrzeiten an den jeweiligen Stichtagen oder andere Daten.
Edelmetalle bestellen

Annahmefrist für Serviceaufträge

Ihre Serviceaufträge im Online-Banking (z.B. Aufträge zu Sondertilgungen, Änderungen Ihres Überweisungslimits, etc.) können Sie bis zum 28.12.2025 bis 23:59 Uhr einreichen, damit der Auftrag noch in 2025 bearbeitet wird. Aufträge, welche danach eingehen, werden am 02.01.2026 ausgeführt.

Ausnahme: Service-Aufträge zu Pfändungen
Ihre Aufträge müssen bis spätestens  28.12.2025 bis 23:59 Uhr bei uns sein, andernfalls werden sie im neuen Jahr ausgeführt.

Servicezeiten während der Feiertage

Telefonisch sind wir am 24. Dezember und an allen Feiertagen nicht erreichbar. An allen anderen Tagen, sowie am 31. Dezember, sind wir wie gewohnt für Sie da.

Mo. - Fr.: 06:00 - 22:00 Uhr
Sa. + So.: 09:00 - 14:00 Uhr

06172 9955-0

Daueraufträge

Alle Daueraufträge, deren Ausführungstermin der 31.12.2025 ist, werden auf den 30.12.2025 vorgezogen. Daueraufträge, die auf den 01.01.2026 datiert sind, werden am 02.01.2026 ausgeführt

Änderungen an Daueraufträgen oder Dauerlastschriften sind nur noch bis zu folgenden Terminen möglich:

  • Daueraufträge können bis 23.12.2025 geändert werden
  • Dauerlastschriften können bis zum 23.12.2025 geändert werden

Steuerbescheinigung

Sind bei Ihnen in 2025 steuerpflichtige Zinseinkünfte angefallen, erhalten Sie auf Wunsch eine Steuerbescheinigung. Diese können Sie über unseren Online-Auftrag bestellen. Der Versand der Steuerbescheinigungen erfolgt in der Regel ab März.

Steuerbescheinigung bestellen

Aktivierung ePostfach

Tipp: Aktivieren Sie den kostenlosen Benachrichtigungsservice für Ihr ePostfach - keine Nachrichten mehr verpassen!

Sie werden bei neuen Posteingängen automatisch per E-Mail informiert, z.B. bei Mitteilungen Ihrer Bank, Kontoauszüge, Kreditkarten-Umsatzaufstellungen , Wertpapiermitteilungen, etc.

Benachrichtigungsservice einrichten

Das ertwartet uns 2026 ebenfalls

Grundfreibetrag wird erhöht

Der Grundsteuerfreibetrag wird von 12.096 Euro auf 12.348 Euro erhöht. Damit bleibt zukünftig mehr von Ihrem Einkommen übrig.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt im Januar auf 13,90 Euro.

Minijob-Genze steigt

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob steigt von 556 Euro auf 603 Euro.

Kommunalwahlen in Hessen

Die hessische Landesregierung hat den 15. März 2026 als Termin für die nächsten Kommunalwahlen festgelegt. Die fünfjährige Wahlzeit beginnt am 1. April, der Wahltag muss laut Gesetz an einem Sonntag im März liegen – 2026 ist das der 15. März.

Wichtige Frist für Führerschein-Umtausch

Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Die Frist betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis. Es sind keine Untersuchungen oder Prüfungen erforderlich, alle Rechte bleiben bestehen. Die Zuteilung der Klassen erfolgt nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung.

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung steigen zum Januar. Erstmals erhöhen sich die Bemessungsgrenzen  für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einheitlich in ganz Deutschland von 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und von 7.550 Euro in den alten Bundesländern auf 8.050 Euro im Monat.

Änderung bei TÜV-Plakette

Ab 2026 werden TÜV-Plaketten in einer neuen Farbe ausgegeben. Fahrzeuge mit blauen Plaketten müssen im folgenden Jahr zur Hauptuntersuchung und erhalten nach Bestehen eine braune Plakette. Dieser Farbwechsel hilft dabei, die Prüffristen im Blick zu behalten und zeigt Autofahrern und Prüfstellen deutlich an, wann die nächste Prüfung fällig ist.

Erhöhung der Zusatzbeiträge von gesetzlichen Krankenversicherung

Ab 2026 werden die durchschnittlichen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen von 2,5% auf 2,9 % erhöht. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Orientierungsgröße. Die Krankenkassen legen ihre Zusatzbeiträge jeweils individuell fest.

Steuerbescheide vom Finanzamt

Ab dem 1. Janar 2026 dürfen Finanzämter Steuerbescheide standardmäßig digital bereitstellen – auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Steuerzahlers. Für alle, die ihre Steuererklärung elektronisch eingereicht haben, können Bescheide künftig ausschließlich online abgerufen werden. Wichtig: Die einmonatige Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Ein elektronischer Bescheid gilt drei Tage nach seiner Bereitstellung als bekannt gegeben – unabhängig davon, ob er tatsächlich abgerufen oder gelesen wurde.

Termine in 2026

DatumEreignisSportart
15. – 18. Jan.Hallenhockey-Europameisterschaft der DamenHockey
15. – 1. Feb.Europameisterschaft der MännerHandball
17. – 18. Jan.EuropameisterschaftenRennrodeln
6. – 22. Feb.Olympische WinterspieleMultisportveranstaltung
23. – 29. Mrz.WeltmeisterschaftenEiskunstlauf
28. – 10. MaiWeltmeisterschaft (Mannschaft)Tischtennis
15. – 31. MaiWeltmeisterschaft der Herren Top-DivisionEishockey
11. – 14. Jun.World Cup of DartsDarts
11. – 19. Jul.WeltmeisterschaftFußball
9. – 16. Jul.WeltmeisterschaftenJudo
11. – 23. Aug.FEI WeltmeisterschaftenReiten
12. -16. Aug.WeltmeisterschaftenRhythmische Sportgymnastik
4.–13. Sep.Weltmeisterschaft der FrauenBasketball