Zum OnlineBanking
meinDepot Neo

Mein Geld. Meine Entscheidung. meinDepot Neo.

Ob Sparplan oder Einmalanlage in Aktien, ETFs & Co.: Ihre finanziellen Ziele stehen im Mittelpunkt.

Mit dem meinDepot Neo handeln und verwalten Sie Wertpapiere selbstständig und digital. Wählen Sie aus einer breiten Auswahl an Anlageprodukten und investieren Sie nach Ihrer persönlichen Anlagestrategie.

Drei gute Gründe, jetzt zu handeln – mit meinDepot Neo

0 € Depotführung

ab 0,90 € pro Trade

Für Best-Execution-Orders

0 € Sparplanausführung

Grafik: Verschiedene Anlagemöglichkeiten stehen als Begriffe nebeneinander

Viele Möglichkeiten. Volle Flexibilität.

Mit meinDepot Neo haben Sie Zugang zu einer breiten Auswahl an Wertpapieren und Anlageprodukten und investieren selbstständig online nach Ihrer Anlagestrategie.

Aktien handeln

In Unternehmen investieren, die langfristig Potenzial bieten

ETFs nutzen

Breit gestreut in Märkte, Branchen oder Themen investieren

Sparpläne einrichten

Regelmäßig investieren – auch mit kleinen Beträgen

Alles digital im Blick

Überblick über die Investments bequem im OnlineBanking und in der VR Banking App

Konditionen des meinDepot Neo auf einen Blick

LeistungKonditionen
Depotführung0,00 €
Trade: Best-Execution Order0,90 €
Trade: Nicht Best-Execution Orderab 0,90 € + mind. 0,25 % vom Ordervolumen, max. 49,99 €
Sparplanausführung0,00 €

Hinweis: Erstmalige Depoteröffnung aktuell nur im OnlineBanking möglich

Aktuell ist die Depoteröffnung des meinDepot Neo nur im OnlineBanking möglich. In Kürze können Sie Ihr Depot auch in Ihrer VR Banking App eröffnen.

Alle Trades können Sie selbstverständlich auch in der VR Banking App durchführen.

Nicht lange drüber reden. Einfach machen.

  • Hinweis: Für Ihr meinDepot Neo benötigen Sie ein MEIN Girokonto als Verrechnungskonto. Beachten Sie bitte außerdem, dass es nach der Depoteröffnung wegen notwendiger Prüfungen zur US-Quellensteuer zwei bis drei Bankarbeitstage dauern kann, bis Sie auch US-Wertpapiere handeln können.
  • Investieren heißt auch: Risiken kennen. Kapitalanlagen bieten Chancen, sind aber auch mit Risiken verbunden. Ein vollständiger Verlust des investierten Kapitals ist möglich. Daher empfehlen wir, die jeweiligen Produktinformationen zu beachten.

FAQ zum meinDepot Neo

Für wen ist eine Eröffnung des meinDepot Neo möglich?

Für die Eröffnung müssen Sie volljährig sein, Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in Deutschland steuerpflichtig sein. Zudem benötigen Sie ein MEIN Girokonto als Verrechnungskonto.

Sie haben noch kein MEIN Girokonto? Kein Problem, eröffnen Sie das Girokonto ganz einfach online: www.meinebank.de/girokonto

Wie kann ich Wertpapiere handeln?

Alle Funktionen wie Ordern, Sparpläne, etc. sind sowohl im OnlineBanking als auch in der VR Banking App möglich. Sie entscheiden, wo Sie handeln möchten.

Welche Handelsplätze stehen zur Verfügung?

Ihnen stehen alle gängigen deutschen Handelsplätze sowie mehrere ausländische Handelsplätze zur Verfügung.

Gibt es ein Tageslimit für die Ordererfassung?

Ja, aus Ihrem Onlinebanking-Vertrag ergibt sich ein tägliches Limit von 150.000 € pro Tag. Dieses ist zu aktuellem Zeitpunkt nicht anpassbar.

Kann ich ein bestehendes Depot bei einer Fremdbank in das meinDepot Neo übertragen?

Natürlich. Ein Übertrag ist direkt bei ihrem aktuellen Broker anzufragen. Dieser benötigt einige Angaben von Ihnen und stößt den Prozess an. 

Sind Gemeinschafts-Depots möglich?

Nein, zurzeit noch nicht.

Kann ich eine Vollmacht erteilen?

Ja, das ist möglich. Sie finden den Prozess im OnlineBanking in ihrem Personenprofil unter "Berechtigungen/Vollmachten". Bitte beachten Sie, dass Sie Vollmachten nur im OnlineBanking, nicht aber in der VR BankingApp einrichten können.

Strafrechtlichen Ärger vermeiden

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen

Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe: Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trades“) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden („Pre-Arranged Trades“). Diese sind wie gesagt jedoch verboten!

Mit sich selbst Geschäft („Wash-Trade“)

Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ („Wash-Trade“) handeln Personen mit demselben Wertpapier mit sich selbst. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei einer Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

Abgesprochenes Geschäft („Pre-Arranged Trade“)

Bei einem „abgesprochenen Geschäft“ („Pre-Arranged Trade“) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgt der Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z. B. über das Depot von Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.

Sowohl die oben beschriebenen „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trade“) als auch „abgesprochene Geschäfte“ („Pre-Arranged Trade“) sind grundsätzlich verboten und können strafrechtlich verfolgt werden. Es handelt sich hierbei nach Art. 12 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) um Marktmanipulation, die verboten ist.

Wie mache ich es richtig?

Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben! Verbotene Marktmanipulation ist ein Straftatbestand und kein Kavaliersdelikt! Verstöße können für die betroffenen Personen strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren vor. Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.