Die Hannelore-Rieger-Stiftung beschafft finanzielle Mittel im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften, die der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Förderung des Wohlfahrtswesens oder der Förderung des Tierschutzes. Verwaltet wird die Stiftung seit ihrer Gründung 2013 von der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG.
Gemeinsam haben das hessische Finanzinstitut und Hannelore Rieger zu Lebzeiten die Grundpfeiler für die Stiftung gelegt.
Die Hannelore-Rieger-Stiftung ist im Stiftungsverzeichnis des Bundeslandes Hessens gelistet und veröffentlicht gemäß §17 a Hessisches Stiftungsgesetz dort alle Informationen.