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Teilnahmebedingungen Förderpakete Nachhaltigkeit 
 

Wer darf teilnehmen?

  • Teilnehmen können alle gemeinnützigen Institutionen, deren Idee auf eine der drei genannten Förderpakete zutrifft (Nachhaltigkeit, Gesellschaft, Soziales). 
  • Es dürfen alle Institutionen teilnehmen, die gemeinnützig sind und/oder eine Spendenbescheinigung ausstellen dürfen. Grundlage für die Teilnahme ist ein gültiger Freistellungsbescheid, der bei der Beantragung des Förderpakets mit eingereicht werden muss. 

Wie nimmt man teil?

  • Um ein Förderpaket zu beantragen, muss das auf der Internetseite meinebank.de/nachhaltigkeit hinterlegte Formular ordnungsgemäß, vollständig und korrekt ausgefüllt werden. 
  • Gut zu wissen: Eine Beantragung stellt noch keine Bewilligung des Förderpakets dar. 
  • Jeder Antrag wird von uns manuell geprüft und genehmigt, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß vorliegen oder die Fördergelder noch nicht ausgeschöpft sind. 
  • Der Antragsteller wird zeitnah über die Förderung in schriftlicher Form durch die Raiffeisenbank im Hochtaunus eG informiert. Mit der Beantragung akzeptieren Sie unsere Teilnahmebedingungen. 

Welche Förderung kann beantragt werden? 

  • Wir begrüßen es sehr, wenn eingereichte Ideen in die Themengebiete Klima- und Naturschutz, Ressourcenschonung, Re- und Upcycling oder nachhaltige Bewusstseinsbildung fallen. Darüber hinaus prüfen wir selbstverständlich Ihre Anfrage auf Basis der 17 Ziele (SDG’s). 

Was beinhalten die Förderpakete? 

  • Der Begriff Förderpaket steht das Förderkonzept und -gelder der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG. Fördergelder werden nur nach intensiver Prüfung an Institutionen vergeben, deren Idee auf eine der drei genannten Förderpakete zutrifft (Nachhaltigkeit, Gesellschaft, Soziales). Die Fördergelder stammen aus dem Produkt ‚Gewinnsparlose‘ und dem daraus resultierenden Reinertrag des Gewinnsparvereins Hessen-Thüringen als auch aus finanziellen Eigenleistungen der Bank. 
  • Der Betrag variiert und ist vom Antragsteller anzugeben. Die Bank behält sich vor, den Betrag anzupassen. 
  • Sollte der zur Verfügung stehende finanzielle Rahmen bereits ausgeschöpft sein, können Förderungen für das laufende Jahr nicht mehr bewilligt werden. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Seite in diesem Fall ersichtlich. 

Ausschlusskriterien: 

  • Entspricht das Projekt nicht einem der drei Themengebiete (Nachhaltigkeit, Gesellschaft, Soziales), kann eine Bewilligung der beantragten Förderung nicht erfolgen.
  • Nicht gefördert werden politische Parteien, Institutionen die nach allgemeiner Auffassung als verfassungswidrig gelten sowie Privatpersonen. 
  • Sollte Ihre Institution nicht über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen, kann Ihre Anfrage nicht berücksichtigt werden. 

Externe Kommunikation:

  • "Tue Gutes und sprich' darüber." – Bild- und ggfs. Textmaterial muss durch den Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt unmittelbar nach der Bewilligung des Förderpakets eigenständig und unaufgefordert. Eine Missachtung kann zur Aussetzung des bereits bewilligten Förderpakets führen. 

Aussetzung oder Rückforderung der Förderpakete:

  • Eine Aussetzung oder Rückforderung der Förderpakete kann bei Nicht-Lieferung der benötigten Bescheinigungen (gültiger Freistellungsbescheid, Spendenbescheinigung) oder entsprechendem Bild- und Textmaterial erfolgen. 
  • Der Antragsteller erhält vor der Sanktionierung einmalig eine Erinnerung zur Nachbesserung. 

Datenschutz:  

  • Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich für die Abwicklung der Zahlung sowie für die interne Evaluation und Berichterstattung genutzt. Die Einwilligung zur Erhebung der personenbezogenen Daten ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Förderprogramms und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. 

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf alle Geschlechter.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Raiffeisenbank im Hochtaunus eG das Recht vor, Institutionen von Förderpaketen auszuschließen. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der Zahlung genutzt. Die Einwilligung zur Erhebung der personenbezogenen Daten ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Die Veranstalter der finanziellen Förderungen sind nicht für Schäden oder Verluste verantwortlich, die durch die Teilnahme entstehen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.