Nachrangige Einlage
- Gleichbleibende, garantierte Verzinsung bis zu 4,25 % p.a.
- Ab einem Anlagebetrag von 25.000 Euro
Fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
Sie möchten mehr aus Ihrem Geld machen? Sie legen Ihr Erspartes für die feste Laufzeit von 7 oder 10 Jahren an und bestimmen die Höhe der Einlagesumme (ab 25.000 Euro) ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, garantierten Verzinsung.
Was ist eine nachrangige Einlage?
Eine nachrangige Einlage ist eine Bankeinlage, für die, im Rahmen einer bestimmten Laufzeit, ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Ausgezahlt wird der Zins jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres. Die Rückzahlung erfolgt automatisch am Ende der Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Garantierter Festzins für 7 Jahre Laufzeit | 3,75 % p.a. |
Garantierter Festzins für 10 Jahre Laufzeit |
4,25 % p.a. |
Mindestanlagebetrag | 25.000 Euro |
Konditionen Stand: 25.06.2024 |
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Bonitäts- und Nachrangrisiko
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.
Institutsschutz / Einlagesicherung
Die Raiffeisenbank im Hochtaunus eG ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen.
Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt.
Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVRSE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.