FAQs zum Thema Mitgliedschaft & Vertreterversammlung

Mitgliedschaft und Fusion

1. Sind meine Anteile sicher?

Wir können Sie bzgl. der von Ihnen hinterlegten Anteile beruhigen: Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken genießen wir einen umfassenden Schutz. Damit sind Einlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus gesichert: Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung (1934) mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen ist, hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen aufgrund der Insolvenz einer Genossenschaftsbank erlitten. Auch hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

2. Wie geht es nach der Fusion weiter?

Ab dem Zeitpunkt der Fusion sind Sie Mitglied der Volksbank Mittelhessen. Über alle erforderlichen Details werden wir frühzeitig informieren.

3. Ändern sich meine Konditionen?

Bestehende Vereinbarungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Darüber hinaus gilt ab der Fusion das Preis- und Leistungsverzeichnis der Volksbank Mittelhessen eG.

4. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Ein gesondertes Kündigungs- oder Austrittsrecht nur aufgrund der Fusion ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ihre Geschäftsanteile werden bei der Verschmelzung automatisch auf die übernehmende Genossenschaft übertragen, Sie werden also Mitglied der neuen Gesellschaft.

Dividende

1. Wann erhalte ich meine Dividende?

Über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages beschließt die Vertreterversammlung. Die wirtschaftliche Lage unserer Bank ist ausgesprochen herausfordernd und es ist eine Abschirmung durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken erforderlich. Wir gehen vor diesem Hintergrund bereits aus handelsrechtlichen Gründen davon aus, dass für das Geschäftsjahr 2024 kein ausschüttungsfähiger Jahresüberschuss ausgewiesen werden kann.

Kommunikation zur aktuellen Situation

1. Wann gedenken Sie, ihre Mitglieder über den aktuellen Sachverhalt zu informieren bzw. eine Stellungnahme zu den Gerüchten abzugeben?

Die Vertreterinnen und Vertreter unserer Mitglieder wurden zwischen dem 19. und 21. Mai in unseren Vertretergesprächen umfassend informiert. Nach der für den 18. August 2025 geplanten Vertreterversammlung werden wir unsere Mitglieder umfassend über alle für Sie erforderlichen Änderungen informieren. Bis dahin stellen wir erforderliche Informationen über unsere Homepage zur Verfügung.

2. Wieso wurden Mitglieder nicht über die Fusionsgespräche informiert?

Über unsere Internetseite haben wir stets über die aktuellen Veränderungen unsere Bank betreffend informiert. Zudem können sich unsere Mitglieder jederzeit an uns wenden und ihre Fragen platzieren. So können wir individuell auf ihre Fragen eingehen.

Vertreterversammlung

1. Wann ist die diesjährige Mitgliederversammlung geplant?

Die Raiffeisenbank im Hochtaunus veranstaltet keine Mitgliederversammlung. Unsere Satzung sieht es vor, dass unsere Mitglieder Vertreter wählen, die ihre Anliegen und Interessen vertreten. Die diesjährige Vertreterversammlung findet am 18. August 2025 statt.

2. Und gibt es hierfür schon eine Tagesordnung?

Die Tagesordnung wird zwei Wochen vor Veranstaltungstermin unserer Vertreterschaft mitgeteilt.

3. Warum liegt noch kein Jahresabschluss vor?

Die Jahresabschlussprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen unserer Vertreterversammlung werden wir dann über die geprüften Zahlen informieren.

4. Kann ich als Mitglied teilnehmen?

Eine Teilnahme von Mitgliedern ist an der Vertreterversammlung nicht vorgesehen. Über die Ergebnisse können Sie im Nachgang Einsicht verlangen.

5. Die Vertreterversammlung hätte bis 30.6. stattfinden müssen, eine Verschiebung in den August ist nicht satzungskonform.

Die Vertreterversammlung kann nur stattfinden, wenn wir unseren Vertretern einen entsprechenden Jahresabschluss über das abgelaufene Geschäftsjahr vorlegen können. Da wir uns weiterhin in der Jahresabschlussprüfung befinden, mussten wir die für Juni angedachte Vertreterversammlung verschieben. Da die Satzung ebenfalls vorschreibt, dass die Vertreter innerhalb der Vertreterversammlung über einen gültigen Jahresabschluss abstimmen, gab es keine andere Möglichkeit als die Verschiebung.

Geschäftsbericht

1. Wann wird der Geschäftsbericht veröffentlicht?

In diesem Jahr können wir keinen Geschäftsbericht veröffentlichen, da der Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorlag. Den Jahresabschluss können Sie fristgerecht im Herbst 2025 im Unternehmensregister einsehen. Ebenso haben Sie Möglichkeit, den Offenlegungsbericht auf unserer Internetseite einzusehen.

2. Wieso gibt es keinen Geschäftsbericht?

Da der Jahresabschluss 2024 erst am 18. August 2025 vorliegen wird, konnte kein Geschäftsbericht veröffentlicht werden. Ihn aber erst Ende des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres zu veröffentlichen, hielten wir nicht für angemessen, zumal wir auch noch eine Fusion anstreben.

Den Jahresabschluss können Sie nach Feststellung durch die Vertreterversammlung und Veröffentlichung im Herbst 2025 im Unternehmensregister einsehen. Ebenso haben Sie Möglichkeit, den Offenlegungsbericht auf unserer Internetseite einzusehen.

3. Wo kann ich die Zahlen der Bank einsehen?

Den Jahresabschluss können Sie nach Feststellung durch die Vertreterversammlung und Veröffentlichung im Herbst 2025 im Unternehmensregister einsehen. Ebenso haben Sie Möglichkeit den Offenlegungsbericht auf unserer Internetseite einzusehen.