Zum OnlineBanking
Abbildung zeigt Geschäftsgebäude von Meine Bank mit Hochtaunus im Hintergrund

FAQs für unsere Kunden

Wirtschaftliche Situation

1. Wie ist es zu der wirtschaftlichen Situation der Bank gekommen?

Das Kreditportfolio der Raiffeisenbank im Hochtaunus besteht fast ausschließlich aus Krediten für die gewerbliche Erstellung von Wohnimmobilien. Mit der abrupten Zinswende nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, den damit einhergehenden Lieferengpässen und Preissteigerungen bei Baumaterial bei gleichzeitigem Einbruch der Nachfrage nach Immobilien, war dieses Geschäftsmodell nicht mehr tragfähig. Es kam zu erheblichen Einzelwertberichtigungen, so dass die Bank die Unterstützung der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken benötigt.

2. Ist der Bestand der Raiffeisenbank im Hochtaunus gewährleistet? Sind meine Einlagen und Anteile sicher?

Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken genießt die Raiffeisenbank im Hochtaunus einen umfassenden Schutz. Damit sind Einlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus gesichert: Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung (1934) mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen ist, hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen aufgrund der Insolvenz einer Genossenschaftsbank erlitten. Auch hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

Fusion

1. Mit wem will die Raiffeisenbank im Hochtaunus fusionieren?

Die Raiffeisenbank im Hochtaunus und die Volksbank Mittelhessen wollen fusionieren.

2. Was sind die Folgen?

Die Raiffeisenbank im Hochtaunus wird Teil der Volksbank Mittelhessen. Das erfolgreiche Geschäftsmodell der Volksbank Mittelhessen wird dann auch im traditionellen Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank im Hochtaunus umgesetzt. Dazu gehört auch, dass wieder Filialen in Oberursel und Wehrheim eröffnet werden. Der Standort in Bad Homburg bleibt bestehen. Fusionsbedingte Kündigungen von Mitarbeitenden sind nicht vorgesehen. Mitglieder der Raiffeisenbank im Hochtaunus werden automatisch gleichberechtigte Mitglieder der Volksbank Mittelhessen.

3. Wann soll die Fusion erfolgen?

Die Verschmelzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Vertreterversammlungen beider Banken mit jeweils 75-%-Mehrheit der Verschmelzung zustimmen. Die entsprechenden beschlussfassenden Versammlungen werden am 18. August in Bad Homburg bzw. am 26. August in der Volksbank Mittelhessen stattfinden. Die technische Fusion, also die Vereinheitlichung der Banksysteme, wird am 22. und 23. November 2025 erfolgen.  

4. Ändern sich meine Konditionen?

Mit der bereits erfolgten Anpassung der Sonderbedingungen sowie des neuen Preis- und Leistungsverzeichnisses vom 10.07.2025 ergeben sich keine weiteren Änderungen. Sollten sich in Zukunft Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich umgehend und umfassend darüber informieren.

5. Wann werden die Kunden detailliert über die Folgen der Fusion für ihre Geschäftsbeziehung mit der Raiffeisenbank im Hochtaunus informiert?

Die Vertreterinnen und Vertreter unserer Mitglieder wurden zwischen dem 19. und 21. Mai sowie am 14. Juli in Vertretergesprächen umfassend informiert. Sofern die Vertreterversammlungen beider Banken am 18. August 2025 (Raiffeisenbank im Hochtaunus) bzw. 26. August (Volksbank Mittelhessen) dem Fusionsvorhaben zustimmen, werden wir unsere Mitglieder und Kunden auf unserer Homepage über alle für sie erforderlichen Änderungen informieren.

Mitgliedschaft

1. Sind meine Anteile sicher?

Wir können Sie bzgl. der von Ihnen hinterlegten Anteile beruhigen: Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken genießen wir einen umfassenden Schutz. Damit sind Einlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus gesichert: Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung (1934) mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen ist, hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen aufgrund der Insolvenz einer Genossenschaftsbank erlitten. Auch hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

2. Ändern sich die Konditionen der Mitgliedschaft?

Bestehende Vereinbarungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Darüber hinaus gilt ab der Fusion die Satzung der Volksbank Mittelhessen.

3. Welche Folgen hat die Fusion auf die Mitgliedschaft?

Mitglieder der heutigen Raiffeisenbank im Hochtaunus werden automatisch gleichberechtigte Mitglieder der fusionierten Bank, also der Volksbank Mittelhessen.

4. Bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus konnten Mitglieder zeitweise Anteile im Wert von 50.000 Euro und mehr erwerben. Bei der Volksbank Mittelhessen sind nur bis zu 2.500 Euro möglich. Was wird im Falle einer Fusion mit den Anteilen über 2.500 Euro?

Die Differenz wird unter Einhaltung der üblichen Fristen (sechs Monate nach Eintragung der Fusion) ausgezahlt.

5. Gilt eine Kündigung von Genossenschaftsanteilen bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus auch für Anteile an der Volksbank Mittelhessen, sollte auf der Vertreterversammlung eine Umwandlung der Anteile beschlossen werden?

Ja. Wenn die Fusion im Jahr 2025 rückwirkend zum 1.1.2025 beschlossen wird, ist es die Vertreterversammlung der fusionierten Volksbank Mittelhessen, die mit der Feststellung des Jahresabschlusses die Voraussetzung schafft, dass fristgerecht per Ende 2025 gekündigte Genossenschaftsanteile beider Vorläuferinstitute unter Einhaltung satzungsmäßiger und aufsichtsrechtlicher Vorgaben ausgezahlt werden können. 

6. Wann würde die Auszahlung erfolgen?

Normalerweise finden Vertreterversammlung bei der Volksbank Mittelhessen im April statt. Die Auszahlung erfolgt dann kurze Zeit später. 

7. Gilt eine Kündigung von Genossenschaftsanteilen bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus auch für Anteile an der Volksbank Mittelhessen, sollte auf der Vertreterversammlung eine Umwandlung der Anteile beschlossen werden?

Ja. Wenn die Fusion im Jahr 2025 rückwirkend zum 1.1.2025 beschlossen wird, ist es die Vertreterversammlung der fusionierten Volksbank Mittelhessen, die mit der Feststellung des Jahresabschlusses die Voraussetzung schafft, dass fristgerecht per Ende 2025 gekündigte Genossenschaftsanteile beider Vorläuferinstitute unter Einhaltung satzungsmäßiger und aufsichtsrechtlicher Vorgaben ausgezahlt werden können. 

8. Wann können Mitglieder der Raiffeisenbank im Hochtaunus mit einer Auszahlung Ihrer fristgerecht zum Jahresende 2025 gekündigten Genossenschaftsanteile rechnen?

Fristgerecht gekündigte Genossenschaftsanteile werden nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 durch die Vertreterversammlung im Jahr 2026, unter Einhaltung des satzungsmäßig und aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Prozesses, ausgezahlt.

9. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für meine Mitgliedschaft?

Ein gesondertes Kündigungs- oder Austrittsrecht nur aufgrund der Fusion ist gesetzlich nicht vorgesehen. Aber: Gemäß § 90 UmwG hätten Mitglieder der Raiffeisenbank im Hochtaunus ein Ausschlagungsrecht der Mitgliedschaft bei der Volksbank Mittelhessen. So gelten auf der Verschmelzungswirkung beruhende Anteile und Mitgliedschaften an dem übernehmenden Rechtsträger – also der Volksbank Mittelhessen - als nicht erworben, wenn sie ausgeschlagen werden.

Dividende

1. Wird es für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende geben?

Über die Verwendung des Jahresergebnis 2024 wird die Vertreterversammlung am 18. August entscheiden. Dies umfasst auch die Entscheidung über die Höhe der Dividende, so dass kein vertraglich festgelegter Anspruch auf Dividenden besteht. Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen der Raiffeisenbank im Hochtaunus werden Aufsichtsrat und Vorstand der Vertreterversammlung empfehlen, für das Geschäftsjahr 2024, keine Dividende zu zahlen.

2. Wann erhalte ich meine Dividende?

Über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages beschließt die Vertreterversammlung. Die wirtschaftliche Lage unserer Bank ist ausgesprochen herausfordernd und es ist eine Abschirmung durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken erforderlich. Wir gehen vor diesem Hintergrund bereits aus handelsrechtlichen Gründen davon aus, dass für das Geschäftsjahr 2024 kein ausschüttungsfähiger Jahresüberschuss ausgewiesen werden kann.

3. Sind bereits gekündigte Anteile an der Raiffeisenbank, die in Anteile der Volksbank in diesem Jahr umgewandelt werden, im kommenden Jahr dividendenberechtigt?

Durch eine Kündigung per Ende 2025 erlischt die Dividendenberechtigung nicht. Im Fall der Verschmelzung rückwirkend zum 1.1.2025 sind die Mitglieder der heutigen Raiffeisenbank im Hochtaunus dividendenberechtigt, sofern die Vertreterversammlung der fusionierten Bank im Jahr 2026 eine Dividende beschließt. Details regelt der Verschmelzungsvertrag. Der Dividendenanspruch besteht jedoch nur für die bei der Volksbank Mittelhessen gewährten Mitgliedschaften und die bei der Volksbank Mittelhessen gewährten Anteile, d.h. maximal nur für ein Geschäftsguthaben i.H.v. 2.500,00 EUR.

4. Aufgrund der Verzögerungen bei der Jahresabschlussprüfung wird das Auseinandersetzungsguthaben verspätet ausgezahlt. Habe ich Anspruch auf eine Verzinsung?

Nein. Eine Verzinsung über den Bilanzstichtag hinaus ist - wie auch in § 73 Abs. 3 Satz 2 GenG vorgesehen - nicht geschuldet. Auch Verzugszinsen entstehen nicht, da keine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt und die Auszahlung terminlich korrekt im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen wird.

Kommunikation zur aktuellen Situation

1. Wie informieren wir unsere Mitglieder über die aktuelle Situation?

Die Vertreterinnen und Vertreter unserer Mitglieder wurden zwischen dem 19. und 21. Mai in unseren Vertretergesprächen umfassend informiert. Nach der für den 18. August 2025 geplanten Vertreterversammlung werden wir unsere Mitglieder umfassend über alle für Sie erforderlichen Änderungen informieren. Bis dahin stellen wir erforderliche Informationen über unsere Homepage zur Verfügung.

2. Wie geht es nach der Fusion weiter?

Unsere Kunden und Mitglieder werden rechtzeitig über Änderungen informiert. Aktuell befinden wir uns in den Vorbereitungen für die geplante Fusion. Ihre Konten werden weitergeführt, über technische Änderungen erhalten Sie rechtzeitig die entsprechenden Informationen. Seien Sie versichert, dass wir Sie bei diesem Prozess begleiten und unterstützen.

Bzgl. der Mitgliedschaft gilt ab dem Zeitpunkt der geplanten Fusion die Satzung der Volksbank Mittelhessen, bei der Sie automatisch Mitglied werden.

Vertreterversammlung

1. Wann ist die diesjährige Mitgliederversammlung geplant?

Die Raiffeisenbank im Hochtaunus veranstaltet keine Mitgliederversammlung. Unsere Satzung sieht es vor, dass unsere Mitglieder Vertreter wählen, die ihre Anliegen und Interessen vertreten. Die diesjährige Vertreterversammlung findet am 18. August 2025 statt.

2. Und gibt es hierfür schon eine Tagesordnung?

Die Tagesordnung wird den Vertreterinnen und Vertretern mit Übersendung der Einladung am 25. Juli zugehen.

3. Warum liegt noch kein Jahresabschluss vor?

Aufgrund der Komplexität der Lage hat sich die Prüfung des Jahresabschlusses verzögert. Der Jahresabschluss muss von der Vertreterversammlung festgestellt werden. Diese wird am 18. August 2025 stattfinden. Erst dann ist er final gültig.

4. Kann ich den Jahresabschluss einsehen?

Eine Einsichtnahme ist für Mitglieder ab dem 25.07.2025 vor Ort in Bad Homburg nach vorheriger Anmeldung möglich.

5. Kann ich als Mitglied an der Vertreterversammlung teilnehmen?

Eine Teilnahme von Mitgliedern ist an der Vertreterversammlung nicht vorgesehen. Über die Ergebnisse können Sie im Nachgang Einsicht verlangen.

6. Die Vertreterversammlung hätte gemäß Satzung bis 30.6. stattfinden müssen. Ist da die Verschiebung in den August nicht ein Problem?

Die Vertreterversammlung kann nur stattfinden, wenn wir unseren Vertretern einen entsprechenden Jahresabschluss über das abgelaufene Geschäftsjahr vorlegen können. Da die Prüfung aber wegen ihrer besonderen Komplexität nicht rechtzeitig beendet werden konnte, mussten wir die für Juni angedachte Vertreterversammlung verschieben. Das ist juristisch gesehen in Ordnung.

Geschäftsbericht

1. Wieso gibt es keinen Geschäftsbericht?

Da der Jahresabschluss 2024 erst am 18. August 2025 vorliegen wird, konnte kein Geschäftsbericht veröffentlicht werden. Ihn aber erst Ende des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres zu veröffentlichen, hielten wir nicht für angemessen, zumal wir auch noch eine Fusion anstreben.

Den Jahresabschluss können Sie nach Feststellung durch die Vertreterversammlung und Veröffentlichung im Herbst 2025 im Unternehmensregister einsehen. Ebenso haben Sie Möglichkeit, den Offenlegungsbericht auf unserer Internetseite einzusehen.

2. Wo kann ich die Zahlen der Bank einsehen?

Den Jahresabschluss können Sie nach Feststellung durch die Vertreterversammlung und Veröffentlichung im Herbst 2025 im Unternehmensregister einsehen. Ebenso haben Sie Möglichkeit den Offenlegungsbericht auf unserer Internetseite einzusehen.