Zum OnlineBanking
Abbildung zeigt eine Dame, welche mit einem Stift eine Checkbox abhakt und somit ihre Zustimmung gibt

Warum benötigen wir Ihre Zustimmung?

Augrund von Änderungen basierend auf neuen gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union für die Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro sowie Echtzeitüberweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist es wichtig, dass wir Ihre aktive Zustimmung erhalten. Außerdem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und die damit verbundenen Kundenbedingungen sowie Entgelte im Preis- und Leistungsverzeichnis an. Diese Regelungen gelten einheitlich für alle Kunden.

Was ändert sich?

Alle Informationen auf einen Blick

  • Preis- und Leistungsverzeichnis

    Die gute Nachricht zuerst - Das OnlineOnly-Girokonto bleibt auch weiterhin ohne Kontoführungsgebühren bestehen.

    Wir passen lediglich folgende Entgeltpunkte unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses an:

    Daueraufträge:
    Für die Einrichtung, Änderung und Löschung von Daueraufträgen fällt zukünftig keine Gebühr an.

    Lastschrift- und Überweisungsverkehr:
    Bei berechtigter Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank fällt ein Entgelt von 0,94 Euro an.

    Bargeldauszahlung an Geldautomaten außerhalb des BankCard ServiceNetz:
    Hier passen wir die Gebühren auf 1 % des Umsatzes mind. 4 EUR im Inland und 1 % des Umsatzes mind. 5 EUR im Ausland an. Keine Sorge: auch hier gilt wie bisher: Geldautomaten müssen die anfallenden Gebühren vor Bestätigung der Transaktion anzeigen. Sie sind somit immer über die anfallenden Kosten informiert.

    Auslandseinsatz: 
    Beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung werden 1,5 % des Umsatzes, mind. 1 EUR und max. 5 EUR berechnet.
     
  • Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
    Die Regelungen für „Standard“-Überweisungen in Euro und für Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden angepasst und vereinheitlicht. Somit können Überweisungen in Echtzeit (rund um die Uhr) getätigt werden - ohne Extrakosten. Aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen muss vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung (sog. Verification of Payee, VOP) durchgeführt werden. Diese soll der Verbesserung der Sicherheit dienen.
  • Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)
    Wir passen die Regelungen für die girocard (Debitkarte) aufgrund neuer Einsatzmöglichkeiten und aktueller Entwicklungen zur weiteren Digitalisierung an.

  • Die Sonderbedingungen für das OnlineBanking
    Wir erweitern die Darstellung der mittels OnlineBanking nutzbaren Auftragsarten insbesondere bei der Nutzung von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Änderungen finden Sie in den Anlagen Ihres Schreibens, welches Sie in Ihrem ePostfach oder in Ihrem Briefkasten vorfinden.

Wichtige Fragen

Wie erteilen Sie uns Ihre Zustimmung?

Um Ihre Zustimmung zu den Änderungen zu erteilen, müssen Sie aktiv zustimmen. Dies können Sie auf zwei Arten tun:

Zustimmung per OnlineBanking: 
In Ihrem ePostfach finden Sie eine Nachricht mit einem persönlichen QR-Code oder Link. Öffnen Sie diesen mit Ihrem Handy oder Internetbrowser. Achten Sie darauf, den Link genauso einzugeben, wie angegeben, da Tippfehler zu Fehlerseiten führen können. Um Ihre Zustimmung zu bestätigen, geben Sie bitte den PIN aus unserem Brief in das vorgesehene Feld ein. Nach dem Klick auf den Button „Weiter“ gelangen Sie zu einer Seite, auf der Sie die Konten auswählen können, für die Sie Ihre Zustimmung erteilen möchten.

Zustimmung per Brief: 
Sie erhalten ein Anschreiben mit allen notwendigen Informationen per Post. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch und erteilen Sie uns Ihre Zustimmung, indem Sie das Dokument unterschreiben und es uns per Post zurücksenden.

Wenn dies nicht funktioniert, schreiben Sie uns gern an info@meinebank.de

Wieso habe ich noch keinen Brief per Post erhalten?

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Der Postversand wird nachgelagert gestartet und sollte in den  nächsten zwei Wochen bei Ihnen eintreffen. Sollten Sie bis dahin dennoch nichts erhalten haben,  bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. 

Wann werden die Änderungen wirksam?

Diese Änderungen werden mit Ihrer Zustimmung am 05.10.2025 wirksam.

Was passiert, wenn Sie nicht zustimmen?

Um unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen dauerhaft aufrechterhalten zu können, müssen wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen.  

Bitte beachten Sie, dass die Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis die Grundlage für unsere Geschäftsbeziehung darstellt. Sollte keine Zustimmung erfolgen, behalten wir uns vor, die Fortführung der Geschäftsverbindung zu prüfen.  

Was ist die Instant-Payment-Verordnung?

Die “Instant-Payment-Verordnung" regelt den Umgang mit Echtzeitüberweisungen einheitlich auf EU-Ebene. Einige Beispiele:  

  • Überweisungen in Echtzeit rund um die Uhr: 24/7/365 -Zahlungen innerhalb von Sekunden

  • Besserer Schutz durch Name-IBAN-Prüfung (keine versehentlichen Zahlungsirrläufer mehr)

Diese Verordnung tritt ab Oktober 2025 in Kraft, wir kommen dem selbstverständlich nach und müssen dafür Sonderbedingungen anpassen.

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