Augrund von Änderungen basierend auf neuen gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union für die Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro sowie Echtzeitüberweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist es wichtig, dass wir Ihre aktive Zustimmung erhalten. Außerdem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und die damit verbundenen Kundenbedingungen sowie Entgelte im Preis- und Leistungsverzeichnis an. Diese Regelungen gelten einheitlich für alle Kunden.
Was ändert sich?
Alle Informationen auf einen Blick
- Preis- und Leistungsverzeichnis
Die gute Nachricht zuerst - Das OnlineOnly-Girokonto bleibt auch weiterhin ohne Kontoführungsgebühren bestehen.
Wir passen lediglich folgende Entgeltpunkte unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses an:
Daueraufträge:
Für die Einrichtung, Änderung und Löschung von Daueraufträgen fällt zukünftig keine Gebühr an.
Lastschrift- und Überweisungsverkehr:
Bei berechtigter Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank fällt ein Entgelt von 0,94 Euro an.
Bargeldauszahlung an Geldautomaten außerhalb des BankCard ServiceNetz:
Hier passen wir die Gebühren auf 1 % des Umsatzes mind. 4 EUR im Inland und 1 % des Umsatzes mind. 5 EUR im Ausland an. Keine Sorge: auch hier gilt wie bisher: Geldautomaten müssen die anfallenden Gebühren vor Bestätigung der Transaktion anzeigen. Sie sind somit immer über die anfallenden Kosten informiert.
Auslandseinsatz:
Beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung werden 1,5 % des Umsatzes, mind. 1 EUR und max. 5 EUR berechnet.
- Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
Die Regelungen für „Standard“-Überweisungen in Euro und für Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden angepasst und vereinheitlicht. Somit können Überweisungen in Echtzeit (rund um die Uhr) getätigt werden - ohne Extrakosten. Aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen muss vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung (sog. Verification of Payee, VOP) durchgeführt werden. Diese soll der Verbesserung der Sicherheit dienen.
- Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)
Wir passen die Regelungen für die girocard (Debitkarte) aufgrund neuer Einsatzmöglichkeiten und aktueller Entwicklungen zur weiteren Digitalisierung an. - Die Sonderbedingungen für das OnlineBanking
Wir erweitern die Darstellung der mittels OnlineBanking nutzbaren Auftragsarten insbesondere bei der Nutzung von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Änderungen finden Sie in den Anlagen Ihres Schreibens, welches Sie in Ihrem ePostfach oder in Ihrem Briefkasten vorfinden.