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Abbildung zeigt Geschäftsgebäude von Meine Bank mit Hochtaunus im Hintergrund

FAQs für unsere Kunden

Es ist geschafft: Vertreterversammlung der Volksbank Mittelhessen eG stimmte ebenfalls mit großer Mehrheit für die Fusion

Damit ist der Weg frei für eine gemeinsame Zukunft – rückwirkend zum 1. Januar 2025. Diese Entscheidung bringt nicht nur Stabilität, sondern auch neue Perspektiven für unsere Mitglieder und Mitarbeitenden. Die Rückkehr zum traditionellen Genossenschaftsbanking in unserem Geschäftsgebiet, neue Filialöffnungen und ein gestärktes Team sind nur einige der positiven Entwicklungen, die nun möglich werden. Besonders freut uns, dass unser erfolgreiches Online-Angebot „Meine Bank“ bestehen bleibt und künftig allen Kundinnen und Kunden bundesweit zur Verfügung steht.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die diesen Weg mit uns gegangen sind. Jetzt beginnt ein neues Kapitel – gemeinsam, stark und voller Zuversicht.

Fusion

1. Mit wem wird die Raiffeisenbank im Hochtaunus fusionieren?

Die Raiffeisenbank im Hochtaunus und die Volksbank Mittelhessen werden fusionieren.

2. Was sind die Folgen?

Die Raiffeisenbank im Hochtaunus wird Teil der Volksbank Mittelhessen. Das erfolgreiche Geschäftsmodell der Volksbank Mittelhessen wird dann auch im traditionellen Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank im Hochtaunus umgesetzt. Dazu gehört auch, dass wieder Filialen in Oberursel und Wehrheim eröffnet werden. Der Standort in Bad Homburg bleibt bestehen. Fusionsbedingte Kündigungen von Mitarbeitenden sind nicht vorgesehen. Mitglieder der Raiffeisenbank im Hochtaunus werden automatisch gleichberechtigte Mitglieder der Volksbank Mittelhessen.

3. Wann wird die Fusion erfolgen?

Die Verschmelzung wird rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgen. Die entsprechenden beschlussfassenden Versammlungen waren am 18. August 2025 in Bad Homburg und am 26. August 2025 in der Volksbank Mittelhessen. Die technische Fusion, also die Vereinheitlichung der Banksysteme, wird am 22. und 23. November 2025 erfolgen. 

4. Ändern sich meine Konditionen?

Mit der bereits erfolgten Anpassung der Sonderbedingungen sowie des neuen Preis- und Leistungsverzeichnisses vom 10.07.2025 ergeben sich keine weiteren Änderungen. Sollten sich in Zukunft Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich umgehend und umfassend darüber informieren.

5. Wie geht es nach den positiven Zustimmungen beider Vertreterversammlungen weiter?

Aktuell befinden wir uns in den Vorbereitungen für die beschlossene Fusion beider Genossenschaftsbanken. Meine Bank, die Onlinebank der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG, bleibt bestehen und damit verbunden auch alle Konditionen und Kontomodelle. Über alle Änderungen, von denen unseren Kunden betroffen sind, werden wir im November in einem umfänglichen Schreiben informieren. Seien Sie versichert, dass wir Sie bei diesem Prozess begleiten und unterstützen.

Das heißt für Sie: Bis zur technischen Fusion, die Ende November 2025 stattfinden wird, besteht von Ihrer Seite aus kein Handlungsbedarf.

Das Online-Banking und Ihre Karten funktionieren wie gewohnt. Im Zuge der technischen Fusion, ergeben sie Änderungen wie z.B. eine neue IBAN oder das Bereithalten Ihrer Login-Daten für das erstmalige Anmelden im Online-Banking der Volksbank Mittelhessen eG. Für all diese Schritte erhalten Sie unsere Unterstützung. Alle benötigten Informationen und die konkreten Handlungsschritte für Sie teilen wir Ihnen rechtzeitig in einem Schreiben im November mit.

Wie immer erhalten sie die aktuellsten Informationen auch in unseren FAQs sowie auf meinebank.de/presse.

Wirtschaftliche Situation

1. Wie ist es zu der wirtschaftlichen Situation der Bank gekommen?

Das Kreditportfolio der Raiffeisenbank im Hochtaunus besteht fast ausschließlich aus Krediten für die gewerbliche Erstellung von Wohnimmobilien. Mit der abrupten Zinswende nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, den damit einhergehenden Lieferengpässen und Preissteigerungen bei Baumaterial bei gleichzeitigem Einbruch der Nachfrage nach Immobilien, war dieses Geschäftsmodell nicht mehr tragfähig. Es kam zu erheblichen Einzelwertberichtigungen, so dass die Bank die Unterstützung der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken benötigt.

2. Ist der Bestand der Raiffeisenbank im Hochtaunus gewährleistet? Sind meine Einlagen und Anteile sicher?

Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken genießt die Raiffeisenbank im Hochtaunus einen umfassenden Schutz. Damit sind Einlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus gesichert: Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung (1934) mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen ist, hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen aufgrund der Insolvenz einer Genossenschaftsbank erlitten. Auch hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

3. Wo kann ich die Zahlen der Bank bzw. den Jahresabschluss einsehen?

Den durch die Vertreterversammlung festgestellten Jahresabschluss können Sie nach Veröffentlichung im Herbst 2025 im Unternehmensregister einsehen. Eine Einsichtnahme ist für Mitglieder zudem vor Ort in Bad Homburg nach vorheriger Anmeldung möglich. In der Rubrik "Rechtliche Hinweise" haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Publikationen unseres Hauses (z.B. Kurzbilanz, Offenlegungsbericht etc.) für das Geschäftsjahr 2024 als auch die Jahre zuvor einzusehen.

Mitgliedschaft

1. Sind meine Anteile sicher?

Wir können Sie bzgl. der von Ihnen hinterlegten Anteile beruhigen: Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken genießen wir einen umfassenden Schutz. Damit sind Einlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus gesichert: Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung (1934) mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen ist, hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen aufgrund der Insolvenz einer Genossenschaftsbank erlitten. Auch hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

2. Ändern sich die Konditionen der Mitgliedschaft?

Bestehende Vereinbarungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Darüber hinaus gilt ab der Fusion die Satzung der Volksbank Mittelhessen.

3. Welche Folgen hat die Fusion auf die Mitgliedschaft?

Mitglieder der heutigen Raiffeisenbank im Hochtaunus werden automatisch gleichberechtigte Mitglieder der fusionierten Bank, also der Volksbank Mittelhessen.

4. Bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus konnten Mitglieder zeitweise Anteile im Wert von 50.000 Euro und mehr erwerben. Bei der Volksbank Mittelhessen sind nur bis zu 2.500 Euro möglich. Was wird im Falle einer Fusion mit den Anteilen über 2.500 Euro?

Die Differenz wird unter Einhaltung der üblichen Fristen (sechs Monate nach Eintragung der Fusion) ausgezahlt.

5. Gilt eine Kündigung von Genossenschaftsanteilen bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus auch für Anteile an der Volksbank Mittelhessen, sollte auf der Vertreterversammlung eine Umwandlung der Anteile beschlossen werden?

Ja, es ist die Vertreterversammlung der fusionierten Volksbank Mittelhessen, die mit der Feststellung des Jahresabschlusses die Voraussetzung schafft, dass fristgerecht per Ende 2025 gekündigte Genossenschaftsanteile beider Vorläuferinstitute unter Einhaltung satzungsmäßiger und aufsichtsrechtlicher Vorgaben ausgezahlt werden können. 

6. Wann erfolgt die Auszahlung ?

Normalerweise finden Vertreterversammlung bei der Volksbank Mittelhessen im April statt. Die Auszahlung erfolgt dann kurze Zeit später. 

7. Wann können Mitglieder der Raiffeisenbank im Hochtaunus mit einer Auszahlung Ihrer fristgerecht zum Jahresende 2025 gekündigten Genossenschaftsanteile rechnen?

Fristgerecht gekündigte Genossenschaftsanteile werden nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 durch die Vertreterversammlung im Jahr 2026, unter Einhaltung des satzungsmäßig und aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Prozesses, ausgezahlt.

8. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für meine Mitgliedschaft?

Ein gesondertes Kündigungs- oder Austrittsrecht allein aufgrund der Fusion ist gesetzlich nicht vorgesehen. Allerdings besteht gemäß § 90 Umwandlungsgesetz (UmwG) ein sogenanntes Ausschlagungsrecht:

Mitglieder der Raiffeisenbank im Hochtaunus können die Übernahme ihrer Mitgliedschaft bei der Volksbank Mittelhessen ausschlagen. In diesem Fall gelten die durch die Fusion entstehenden Mitgliedschaften und Anteile bei der Volksbank Mittelhessen als nicht erworben.

Wichtig: Die Ausschlagung bezieht sich ausschließlich auf die Übernahme der Mitgliedschaft in Höhe von maximal 2.500 Euro, da dies der Höchstbetrag ist, den die Volksbank Mittelhessen für Mitgliedsanteile vorsieht. Höhere Anteile, die zuvor bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus erworben wurden, werden gemäß den üblichen Fristen (sechs Monate nach Eintragung der Fusion) ausgezahlt.

Dividende

1. Wird es für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende geben?

Nein. Die wirtschaftliche Situation der Bank lässt eine Dividendenzahlung nicht zu.

2. Sind bereits gekündigte Anteile an der Raiffeisenbank, die in Anteile der Volksbank in diesem Jahr umgewandelt werden, im kommenden Jahr dividendenberechtigt?

Durch eine Kündigung per Ende 2025 erlischt die Dividendenberechtigung nicht. Durch die Verschmelzung rückwirkend zum 1.1.2025 sind die Mitglieder der heutigen Raiffeisenbank im Hochtaunus dividendenberechtigt, sofern die Vertreterversammlung der fusionierten Bank im Jahr 2026 eine Dividende beschließt. Details regelt der Verschmelzungsvertrag. Der Dividendenanspruch besteht jedoch nur für die bei der Volksbank Mittelhessen gewährten Mitgliedschaften und die bei der Volksbank Mittelhessen gewährten Anteile, d.h. maximal nur für ein Geschäftsguthaben i.H.v. 2.500,00 EUR.

3. Aufgrund der Verzögerungen bei der Jahresabschlussprüfung wird das Auseinandersetzungsguthaben verspätet ausgezahlt. Habe ich Anspruch auf eine Verzinsung?

Nein. Eine Verzinsung über den Bilanzstichtag hinaus ist - wie auch in § 73 Abs. 3 Satz 2 GenG vorgesehen - nicht geschuldet. Auch Verzugszinsen entstehen nicht, da keine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt und die Auszahlung terminlich korrekt im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen wird.

Hinweis: Schutz vor Betrugsmaschen

In Zeiten von Fusionen und Übernahmen möchten wir Sie auf mögliche Betrugsmaschen aufmerksam machen. Betrüger nutzen solche Veränderungen, um Kunden auszutricksen.

Achten Sie auf folgende Risiken:

  • Phishing-Versuche: Seien Sie vorsichtig bei verdächtigen E-Mails, die nach sensiblen Informationen fragen, z.B. nach Ihren Zugangsdaten oder Adressdaten.
  • Identitätsdiebstahl: Geben Sie keine persönlichen Daten an Personen weiter, die sich als Mitarbeiter Ihrer Bank ausgeben.
     

Schutzmaßnahmen:

  • Informieren Sie sich über aktuelle Betrugsmaschen.
  • Nutzen Sie sichere Kommunikationskanäle und Telefonnummern von der Webseite Ihrer Bank.
  • Melden Sie verdächtige E-Mails oder Anrufe umgehend.

Ihre Wachsamkeit hilft, Betrugsversuche zu verhindern. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!